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Gericht setzt Jobcentern neue Grenze

Kündigung von Lebensversicherungen bei Hartz IV wird erschwert

Hartz-IV-Betroffene dürfen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nicht so leicht wie bislang zum Verkauf ihrer Lebensversicherungen gezwungen werden. So kann das Jobcenter die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung nicht allein von der Höhe der Verlustquote abhängig machen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/924749.gericht-setzt-jobcentern-neue-grenze.html

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