Kein Härtefall

Abschiebung von Familie mit schwer kranken Kindern soll rückgängig gemacht werden

Ein Familie mit schwerbehinderten Kindern ist gemäß Dublin-II-Verordnung nach Polen abgeschoben worden. Die Eltern befürchten mangelnde medizinische Betreuung.

Die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke fordert, eine vor zehn Tagen aus Berlin nach Polen abgeschobene tschetschenische Familie mit zwei schwerstbehinderten Kindern sofort nach Berlin zurückzuholen. »Der ganze Vorgang führt die unmenschlichen Folgen des europäischen Asylsystems plastisch vor Augen«, sagt sie. »Regelmäßig werden schwer traumatisierte und kranke Menschen von Deutschland aus nach Polen und in andere Länder zurückgeschoben. Regelmäßig wenden sich deshalb Menschen an mich als Abgeordnete oder an den Petitionsausschuss des Bundestages.«

Familie A. wurde nach 15 Monaten Aufenthalt in Berlin nach Polen abgeschoben, weil sie einst über Polen nach Deutschland eingereist war. Dadurch ist nach der Dublin-II-Verordnung Polen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Die Dublin-Verordnung kennt allerdings auch Ausnahmen. Bei besonderen humanitären Härten können Asylsuchende in Deutschland bleiben.

In Pol...


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