Was ist in welchen Fällen zu renovieren?

Fragen zur Rückgabe der Wohnung - Teil 1

Schönheitsreparaturen - auch wenn der Mieter nicht dazu verpflichtet ist, muss der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung nicht alles hinnehmen.

Hat der Mieter seine Wohnung mit neutralen Wandfarben gemietet, darf er sie am Ende des Mietverhältnisses nicht mit bunt gestrichenen Wänden zurückgeben, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. November 2013 (Az. VIII ZR 416/12). Obwohl im Mietvertrag die Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam und der Mieter nicht zur Durchführung verpflichtet gewesen war, billigte der BGH dem Vermieter einen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter in Höhe der Renovierungskosten zu, da die bunten Wände eine Pflichtverletzung des Mieters darstellten. Anlass, einmal die Renovierungspflichten bei Rückgabe der Wohnung näher zu betrachten.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind malermäßige Arbeiten, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen. Maßgeblich ist laut BGH-Urteil vom 18. Februar 2009 (Az. VIII ZR 210/08) eine gesetzliche Defin...


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