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Kein Fußballspiel bei Beinverletzung

Berlin. Wer krank geschrieben ist, darf seine Genesung nicht gefährden. »Einkaufen mit einer Beinverletzung ist kein Problem, damit Fußball zu spielen wäre es schon«, erklärt Nils von Bergner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Unterschied in der »Apotheken Umschau«. Arbeitsgerichte bewerten die Rechte der Arbeitnehmer in der Regel sehr hoch. Ein Beschäftigter muss seine Pflichten schon sehr krass v...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925315.kein-fussballspiel-bei-beinverletzung.html

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