Gema siegt gegen YouTube

Streit um Urheberrecht im Internet

Die Gema hat sich erfolgreich gegen die Praxis von YouTube gewehrt, die Verwertungsgesellschaft für Sperrungen von Videos auf der Internet-Videoplattform mitverantwortlich zu machen. Das Landgericht München I untersagte YouTube, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die YouTube-Mutter Google kündigte an, das Urteil nun genau zu prüfen. Noch ist der Spruch der Münchner Richter nicht rechtskräftig.

Für viele Nutzer der Plattform waren die meist mit Sätzen wie »Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar« eingeleiteten Sperrtafeln äußerst ärgerlich. Nach Auffassung der Gema erweckten sie zugleich den Eindruck, die Gema selbst sperre die Videos. Dies sei falsch. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München Recht. In der Urteilsbegründung der Richter heißt es unter anderem, die Texte seien »unvollständig und irreführend«.

Der durchschnittliche Nutzer ver...


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