Möglicherweise gestörter Konsens

Bernd Zeller über die Prozenthürde, kleine Parteien und große Journalisten sowie den Vorschlag einer Politikerspende

Unser heutiger Bericht beleuchtet die Folgen des folgenreichen Urteils des Verfassungsgerichts zur Wahl des Europaparlaments, bei der die Parteien nicht mehr über drei Prozent kommen müssen. Das Gericht hat in seiner Begründung erstmals die Bedeutungslosigkeit des Europaparlaments festgestellt, durch welche eine Drei-Prozent-Hürde nicht gerechtfertigt ist, und hat zugleich die Erwartung geäußert, dass dies wohl auf absehbare Zeit so bleiben wird.

Nun können absehbare Zeiten in der Politik sehr unterschiedlich lang ausfallen. Man strapaziert den Begriff allerdings nicht zu sehr, wenn man im Falle Europas die Absehbarkeit eher im längeren Bereich vermutet. Für die nächsten vier oder fünf Europawahlen dürfte sich wenig ändern.

Zu kritisieren bleibt allerdings, dass das Verfassungsgericht sein Augenmerk bei der Urteilsfindung zu wenig darauf gerichtet hat, wie wichtig sich das Parlament selbst nimmt. Ein Blick auf Martin Sch...


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