Zoff um Tempelhof-Unterschriften

Neues Rechtsgutachten fertiggestellt / Opposition sieht Kampagne gegen Volksbegehren

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Signaturen für das Volksbegehren zum Tempelhofer Feld wird durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments neu befeuert.

Es gibt erneut Wirbel um die erfolgreiche Unterschriftensammlung für das Volksbegehren »100 Prozent Tempelhofer Feld«. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, das im Auftrag von Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) erstellt worden war, kommt zu dem Schluss, dass das Abstimmungsgesetz zu Volksbegehren klar formuliert sei. Die Wahlleiterin und die Bezirksämter hätten »die Pflicht, die Vorgaben des Gesetzgebers auszuführen und einzuhalten«, schreibt der Gutachter mit Blick auf Unstimmigkeiten bei der bisherigen Praxis. Über das Gutachten hatte zuerst die »Berliner Zeitung« berichtet.

Die Aussagen beziehen sich auf Zweifel, die nach der Auszählung der Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens laut geworden waren. Dabei war die Zählpraxis einiger Bezirksämter infrage gestellt worden. Im Kern ging es darum, ob Unterschriften auch dann als gültig gewertet werden dürfen, wenn vorgeschrieben...


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