Zusatzgebühr für Gepäck bei Billig-Fliegern

Reiserecht: Gutachten vor der bevorstehenden Entscheidung des EuGH

Im Billig-Flieger für das Gepäck extra bezahlen? Es sieht so aus, als werde sich daran in Zukunft nicht viel ändern. Ein wichtiger Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat gegen diese Praxis jedenfalls nichts einzuwenden.

Die Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in einem am 23. Januar 2014 in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, diese Art der Preiszusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden.

Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen.

Das höch...


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