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Wenn jemand gegen andere unhaltbare Sexvorwürfe vorbringt

Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung

Alkohol und Sex während der Arbeitszeit können den Job kosten. Doch werfen Arbeitnehmer dies Kollegen vor, ohne es beweisen zu können, müssen sie selbst mit einer Kündigung rechnen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/925891.wenn-jemand-gegen-andere-unhaltbare-sexvorwuerfe-vorbringt.html

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