Flugrouten rechtmäßig

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Ludwigsfelde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die für den Flughafen BER in Schönefeld festgesetzten An- und Abflugrouten, die an der Stadt Ludwigsfelde vorbeigeführt werden, rechtmäßig sind. Damit hat es die hiergegen erhobene Klage der Stadt Ludwigsfelde abgewiesen.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe sich »zu Recht auf Sicherheitserwägungen gestützt«, hieß es unter Verweis auf einen »hinreichenden Höhenunterschied zwischen den Abflügen und den aus dem Südosten kommenden Anflügen.« Auch unter dem Gesichtspunkt des Lärms halte die Entscheidung des Amts einer rechtlichen Überprüfung stand. Die von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung habe das Bundessamt nicht übernehmen müssen, weil sie »keine vollwertige Alternative für eine sichere und flüssige Abwicklung des Anflugverkehrs bei allen Wetterbedingungen« darstellten. Das Gericht hat allerdings darauf hingewiesen, das Bundesaufsichtsamt sei verpflichtet, nach Erfahrungen mit dem Flugbetrieb zu prüfen, »ob lärmmindernde Abflugverfahren als alternative Verfahren festgesetzt werden«. Revision wurde nicht zugelassen. nd

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