Völkerrechtler kritisiert Krim-Argumentation Moskaus

Markus Kotzur: Verletzung der Souveränität der Ukraine / »Intervention auf Einladung« hat aber auch der Westen schon häufiger geltend gemacht

Das Eingreifen Russlands auf der ukrainischen Halbinsel Krim ist nach Ansicht des Völkerrechtlers Markus Kotzur von der Universität Hamburg rechtlich nicht gedeckt. Der Vize-Direktor des Instituts für Internationale Angelegenheiten meint allerdings auch: Er höre aus Moskau Argumente, die schon vom Westen benutzt wurden.

Russische Soldaten haben in der Ukraine die Halbinsel Krim mehr oder weniger besetzt. Ist das völkerrechtlich gedeckt?
Das Völkerrecht kennt für eine militärische Intervention von außen eigentlich nur zwei eindeutige Fälle. Erstens: Es gibt ein explizites Mandat des UN-Sicherheitsrats, gestützt auf Kapitel 7 der UN-Charta. Die zweite Rechtfertigung einer militärischen Intervention wäre die Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta.

Liegt einer dieser Fälle vor?
Nein. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrats wird es auch nie geben, weil die USA zu den Vetomächten zählen und im Sicherheitsrat alles blockieren würden, was Russland eine Intervention erlauben könnte. Und auch eine Selbstverteidigung Russlands scheidet aus. Es ist nicht zu erkennen, dass die Ukraine einen Angriff gestartet hat.

Russland hat erklärt, dass es von der ukrainischen Regierung gebeten worden ist, terroristische Elemente auf der Krim zu bändigen.
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