Teure »nackte Tatsachen«

Reiserecht: Wenn Hoteliers FKK-Praktiken in ihren Anlagen dulden

Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen.

Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin und bezieht sich auf auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 20. März 2003 (Az. 16 U 143/02).

In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadenersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen »nackten Tatsachen« in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.

Im Reiseprospekt fehlte ein Hinweis auf FKK

Was war passiert? Der vor Gericht klagende Gast hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau eine zweiwöchige Reise nach Kuba gebucht. Das Paar hatte die gebuchte Hotelanlage dann vorzeitig verlassen und war zurückgereist, weil die Unterbringung in einem Hotel erfolgte, in dem FKK praktiziert und dies von der Hotelleitung geduldet wurde. In den Prospekten hatte ein Hinweis auf FKK gefehlt.

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