Geld weg - Risiko Online-Banking
Wer sich für Online-Banking anmeldet, muss zuvor die Geschäftsbedingungen seines Kreditinstituts unterschreiben. Kunden verpflichten sich, die Sicherheitshinweise zu beachten.
Eine Sparkasse warnte eindringlich vor Banking-Trojanern: »Unter dem Vorwand, das Konto zu entsperren oder eine Rücküberweisung tätigen zu müssen«, forderten diese Schadprogramme auf, eine TAN zu generieren und einzugeben. (Beim TAN-Verfahren wird für jede Überweisung eine eigene TAN - Transaktionsnummer - erzeugt.) Diese TAN werde für eine betrügerische Überweisung generiert. Laufe beim Online-Banking etwas ungewöhnlich ab, sollten die Kunden den Vorgang abbrechen und mit ihr Kontakt aufnehmen, so die Sparkasse.
Ein Ehepaar fiel auf so einen Trojaner herein: Als der Mann den Online-Banking-Account aufrief, erschien ein Pop-up-Fenster. Es ließ sich nicht wegklicken. Der Text erschreckte: Der Account werde gesperrt, wenn der Kontoinhaber eine fehlgeleitete Überweisung von 2773 Euro nicht auf das Konto von Herrn R. zurücküberweise.
Eine solche Gutschrift sei tatsächlich in den Umsätzen ihres Girokontos aufgetaucht, so die Eheleute. Diese Meldung sei aber nach der Überweisung verschwunden. Das Ehepaar ließ sein Konto sperren, doch das Geld war weg.
Die Bank ist nicht zum Ersatz verpflichtet, urteilte das Amtsgericht Köln (Az. 119 C 143/13). Trotz Warnung der Sparkasse hätten die Kunden das Online-Formular ausgefüllt und per TAN-Eingabe den Betrag freigegeben.
Es weiche vom normalen Einloggen beim Online-Banking-Account ab, wenn sich ein Pop-up-Fenster öffne. Werde darin eine Kontosperrung angedroht, liege der Gedanke an eine Phishing-Attacke nahe. Das Paar hätte den Vorgang beenden und der Bank melden müssen. jur-press/nd
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