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Wünsche über den Tod hinaus
Erbrecht: Mit Auflagen im Testament kann der Erblasser dem Erben Pflichten auferlegen
Mit einer Erbeinsetzung oder der Anordnung von Vermächtnissen können Erblasser im Testament bestimmen, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erhält. Doch vielen Testierenden reicht das nicht: Sie haben bestimmte Wünsche.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926581.wuensche-ueber-den-tod-hinaus.html
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