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Wünsche über den Tod hinaus

Erbrecht: Mit Auflagen im Testament kann der Erblasser dem Erben Pflichten auferlegen

Mit einer Erbeinsetzung oder der Anordnung von Vermächtnissen können Erblasser im Testament bestimmen, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erhält. Doch vielen Testierenden reicht das nicht: Sie haben bestimmte Wünsche.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/926581.wuensche-ueber-den-tod-hinaus.html

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