Böschung weg
Urteil
Wird der Uferstreifen eines Baches weggeschwemmt, können die Eigentümer eines Grundstücks am Bach von der Gemeinde nicht die Wiederherstellung verlangen. So ein Anspruch besteht nur im Ausnahmefall, z.B. wenn die Stabilität eines Wohngebäudes bedroht wird. Generell gilt: Die Gemeinde erfüllt diese Aufgabe allein im öffentlichen Interesse, urteilte das Verwaltungsgericht Freiburg am 18. Juni 2013 (Az. 5 K 534/12. jur-press/nd
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