Sind die Kosten umlagefähig?

Leserfrage zur Prüfung der Warmwasseranlage auf Legionellenbefall

  • Lesedauer: 1 Min.

Dürfen Vermieter die Kosten des sogenannten Legionellentests auf die Betriebskosten umlegen? Diese Kosten entstehen nur alle drei Jahre, Betriebskosten gehen von einer Regelmäßigkeit aus - wie werden die Mieter belastet?
Rolf. Z., Dresden

Vermieter sind laut Trinkwasserverordnung verpflichtet, die ganze Anlage des Wohnhauses auf Legionellen untersuchen zu lassen. Zur Frage, wer die Kosten trägt, ob der Vermieter allein oder ob er sie auf die Mieter umlegen kann, gibt es noch keine gesetzlichen Regelung.

Mittlerweile sind auch Mietervereine der Auffassung, dass diese Kosten als Teil der Warmwasserkosten auf die Mieter umlegbar sind - und zwar einmal alle drei Jahre, nämlich dann, wenn die Untersuchung erfolgt, erklärte Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund (DMB). Dabei geht es nur um die Kosten für die Untersuchung der Warmwasseranlage. Kosten für andere Maßnahmen, beispielsweise die Wiederholung einer Untersuchung oder etwa notwendige bauliche Veränderungen wie die Installation eines zusätzlichen Zapfhahns, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. kol

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