Vermieter liebt himmelblaue Wände - die müssen nicht sein
Schönheitsreparaturen
Auch Vermieter müssen die Mietsache in dezenten Farben renovieren. Aber himmelblaue Wände müssen nicht sein.
2003 war das Ehepaar in die Neubauwohnung eingezogen. Da war sie komplett weiß gestrichen. Fast zehn Jahre später kam es zu einem Rechtsstreit, weil der Vermieter von den Mietern Schönheitsreparaturen verlangte. Da die einschlägige Klausel im Mietvertrag jedoch unwirksam war, verdonnerte das Gericht den Vermieter dazu, Wände und Decken auf eigene Kosten neu anzustreichen.
»Denen zeig ich es«, dachte da wohl der Vermieter. Er beauftragte eine Malerfirma damit, die Räume zu renovieren - und zwar in himmelblau. Die Mieter protestierten. Als das ...
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