Was darf man in seiner Wohnung alles tun?

Mietrecht - Teil 1

Wie darf der Mieter die Mietwohnung nutzen? Was ist erlaubt, was nicht? Und was darf der Vermieter untersagen?

Grüne Oase auf dem Balkon

Der Frühling steht vor der Tür, der Blick sucht nach frischem Grün und richtet sich auf den Balkon: Grundsätzlich hat ein Mieter das Recht, die Begrünung des Balkons nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Es sind einige Regeln zu beachten, um Streit zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Zum Zwecke der Balkonbegrünung dürfen Blumenkästen auch auf der Außenseite des Balkongeländers angebracht werden. Vorausgesetzt, von ihnen geht keine Gefahr für Passanten oder Nachbarn aus. Gleiches gilt auch für das Gießen der Pflanzen.

Wird zum Beispiel ein Blumenkasten vom Balkon geweht, ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Fühlt sich der untere Mieter von herabfallenden Blättern gestört, kann er gegebenenfalls bei Gericht das Entfernen der Kästen einklagen, wenn diese außerhalb der Balkonbrüstung angebracht sind.

Ein grüner Sichtschut...


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