Was Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken beachten sollten

Wenn am Arbeitsplatz »geliked« und »gepostet« wird

Zehn Jahre, nachdem Facebook das erste Mal online ging, ist das soziale Netzwerk aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch die Nutzung beschränkt sich nicht nur auf den privaten Bereich.

Die Erfahrungen zeigen: Auch am Arbeitsplatz wird »geliked« und »gepostet« - schließlich reicht ein Internet- und E-Mail-Zugang aus. Oft verschwimmen dabei private und berufliche Interessen, insbesondere, wenn der Mitarbeiter für das Unternehmen in sozialen Netzwerken unterwegs ist.

Welche Regeln Arbeitnehmer dabei beachten sollten, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche Basis für Social Networking im Büro

Zwischen zwei geschäftlichen Postings schnell die abendliche Verabredung bestätigen oder kurz einen Blick auf die gerade aktuell geposteten Urlaubsbilder der Freundin werfen - ist die private Kommunikation im sozialen Netzwerk am Arbeitsplatz erlaubt?

Enthält der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ein generelles Verbot, E-Mail und Internet privat am Arbeitsplatz zu nutzen, dann gilt dies selbstverständlich auch für Facebook. Der Chef darf dann nicht nur die Verbindungsdaten...


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