Versammlungsfreiheit spielt keine Rolle

Die juristische Aufarbeitung des Blockupy-Polizeikessels soll vor allem am Amtsgericht stattfinden

Der Rechtsanwalt Daniel Werner vertritt mehrere Mandanten, die auf der Demonstration gegen die europäische Krisenpolitik am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main eingekesselt wurden. Er befürchtet, dass die Gerichte nur unzulänglich darüber verhandeln, ob der Polizeieinsatz durch das Versammlungsgesetz gedeckt war. Mit ihm sprach nd-Redakteur Stefan Otto.

nd: Annähernd tausend Personen kesselte die Polizei auf der Blockupy-Demonstration bis zu zehn Stunden lang ein. Damit war der Protest gegen die Krisenpolitik der Troika faktisch erstickt. Ist die juristische Aufarbeitung dieses Polizeikessels auch ein Rechtsstreit um das Demonstrationsrecht insgesamt?
Werner: Ja, wir kämpfen für die Versammlungsfreiheit. Mir geht es darum, dass über den Polizeikessel vor dem Gericht entschieden wird, wo der Rechtsstreit auch hingehört. Das ist meiner Ansicht nach das Verwaltungsgericht, denn dort werden Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit verhandelt. Beim Amtsgericht dagegen geht es in erster Linie darum, ob die Identitätsfeststellung und die Personalienfeststellung der Polizei rechtmäßig war.

Noch im Dezember 2013 hat sich das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main für die Blockupy-Demo zuständig erklärt. Jetzt nicht mehr, was ist geschehen?
Die Polizei legte Beschwerde gegen die Ents...


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