Täter-Opfer-Ausgleich seltener geworden

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Potsdam. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Brandenburg immer seltener zur Beendigung eines Strafverfahrens genutzt. Das geht aus der Statistik des Oberlandesgerichts in Brandenburg/Havel hervor. 2013 kam es demnach in 1154 Fällen zu einer solchen außergerichtlichen Einigung. Zehn Jahre zuvor wurden mit dem Täter-Opfer-Ausgleich 2613 Strafverfahren beendet, teilte Sprecherin Sophie Kyrieleis mit. »Die Abnahme ist vor allem auf einen allgemeinen Rückgang der Kriminalität zurückzuführen«, sagte sie. Bei dem Verfahren bringt ein Schlichter Täter und Opfer an einen Tisch. Das geschieht freiwillig und ohne Richter. Die Möglichkeiten des Ausgleichs reichen von einer finanziellen Entschädigung bis hin zur Beseitigung eines Graffiti. dpa/nd

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