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Karlsruhe weist Klagen gegen ESM ab

Klagen gegen Euro-Rettungsschirm teils unzulässig und ansonsten unbegründet

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Die Klagen seien teils unzulässig und ansonsten unbegründet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927289.karlsruhe-weist-klagen-gegen-esm-ab.html

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