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Bei Überspannungsschaden haftet Netzbetreiber
Produkthaftungsrecht
Auch Elektrizität ist ein Produkt. Kommt es »fehlerhaft« beim Kunden an und zerstört - infolge durch Leitungsschäden bedingte Überspannung - seine Elektrogeräte, haftet der Netzbetreiber.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927307.bei-ueberspannungsschaden-haftet-netzbetreiber.html
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