Was man in seiner Wohnung tun darf

Mietrecht - Teil 2

Wie darf der Mieter die Mietwohnung nutzen? Was ist erlaubt, was nicht? Und was darf der Vermieter untersagen?

Schrank im Treppenhaus

Es ist eine Ausnahme, dass Mieter im Treppenhaus einen Schrank aufstellen und nutzen dürfen, wie das Amtsgericht Köln (Az. 222 C 426/00) urteilte. Im dem Fall wohnte die Mieterin mehr als 30 Jahre im obersten Hausgeschoss. Sie hatte von Anfang an einen Schrank in einer Nische vor ihrer Wohnung aufgestellt. Nach einem Eigentümerwechsel forderte der neue Vermieter erfolglos dessen Entfernung.

Die Duldung seit mehr als 30 Jahren führe zu einer sogenannten schlüssigen Genehmigung, entschied das Gericht. Eine solche könne nur widerrufen werden, wenn es dafür sachliche Gründe gebe. Im Fall waren solche Gründe nicht vorhanden, weder waren Bauordnungs- noch Brandschutzbestimmungen verletzt worden. Der Schrank störte oder behinderte auch den Hausfrieden nicht und füge sich sogar optisch gut in das Treppenhaus ein. Aber: Das war eine Ausnahme!

Kinderwagen im Treppenhaus

Familienzuwachs - dam...


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