Streikverbot für verbeamtete Lehrer

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2014 (Urteil Az. BVerwG 2 C 1.13) das Streikverbot für Lehrer mit Beamtenstatus bestätigt (nd berichtete). Doch die rechtliche Grundlage muss nachgebessert werden.

Geklagt hatte eine Lehrerin, die wegen der Teilnahme an mehreren Warnstreiks im Jahr 2009 eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die Zulässigkeit der Disziplinarverfügung durch die Bezirksregierung Köln, senkte den Betrag jedoch auf 300 Euro.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Entscheidung und kündigte an, sie wolle mit der Streikrechtsfrage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Mit dem Urteil ist die Diskussion über das beamtenrechtliche Streikverbot allerdings noch nicht abschließend geklärt: Die Leipziger Richter stellten einen Widerspruch zwischen deutschem Recht und einer Einschätzung des Europäischen...


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