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Weinender Smiley im Zeugnis ist negative Aussage
Arbeitszeugnis
Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927317.weinender-smiley-im-zeugnis-ist-negative-aussage.html
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