Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Weinender Smiley im Zeugnis ist negative Aussage

Arbeitszeugnis

Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927317.weinender-smiley-im-zeugnis-ist-negative-aussage.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.