Rückmeldegebühr bleibt umstritten

LINKE und SPD einigten sich jedoch auf weitere Änderungen im künftigen Hochschulgesetz

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.
Die rot-rote Regierung ist weiter im Zwist hinsichtlich der Rückmeldegebühren für Studenten. Doch die Reform des Hochschulgesetzes dürft beschlossene Sachse sein.

Die LINKE hat sich gegen die Gebühren von derzeit 51 Euro pro Semester ausgesprochen. In Berlin sei diese bundesweit umstrittene Regelung schon gerichtlich gekippt worden, erklärte der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peer Jürgens, am Dienstag im Landtag in Potsdam. Er zeigte sich zuversichtlich, dass dies auf für Brandenburg so kommen werde.

Die Vizefraktionschefin der SPD, Susanne Melior, sagte dagegen, die Hochschulen brauchten das Geld, um Verwaltungskosten auszugleichen. Wir denken, dass dieser Betrag durchaus leistbar ist.« Solange die LINKE kein Konzept vorlege, wie die fünf Millionen Euro im Jahr ohne die Gebühr finanziert werden könnten, bleibe die SPD dafür. Melior betonte, sie gehe davon aus, dass die Gebühr »rechtskonform« ist.

Auch die Forderung der LINKEN nach mehr Mitbestimmung für Studierende in allen Hochschulgremien habe beim Koalitionspartner keine Zustimmung gefunden, beklagte Jürgens. Zugleich wies er aber auf »zahlreiche Verbesserungen«, die seine Fraktion in den Entwurf zur Reform des Hochschulgesetzes eingebracht habe. So werde der Zugang zu den Wissenschaftseinrichtungen stark erweitert und es würden die Rechte der Studierenden gestärkt.

Die Landtagsfraktionen der Regierungskoalition hätten sich unter anderem darauf geeinigt, für mehr Transparenz bei der Herkunft und Verwendung von Drittmitteln zu sorgen und eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren für Arbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern zu garantieren. Ferner werde laut Jürgens die »Tür aufgestoßen für ein Teilzeitstudium« mit dem Ziel, dass ein Studium mit einer Berufstätigkeit und einer Pflegesituation vereinbar wird. Dass dürfe dann aus speziellen Gründen eben länger dauern. Mit der Novellierung soll es auch möglich sein, auf der Basis einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium zu beginnen. Bislang war dafür allein das Abitur die unabdingbare Voraussetzung. Das neue Hochschulgesetz soll Anfang April verabschiedet werden.

Eine neue Ethik-Kommission werde Forschungen mit militärischen oder konzerngesteuerten Inhalt an brandenburgischen Forschungsstätten öffentlich machen, unterstrich Peer Jürgens. Mithin werde künftig klar sein, wer den Hochschulen Geld gibt, wofür es eingesetzt wird und inwieweit Bundeswehr, Pentagon oder Pharmakonzerne die Auftraggeber sind. Nicht durchgesetzt habe sich die LINKEN laut Jürgens allerdings bei ihrem Ziel, die Forschung in Brandenburg grundsätzlich an zivile Ziele zu binden.

Nicht zufrieden zeigte sich der Abgeordnete darüber hinaus damit, dass die Machtverhältnisse an den Einrichtungen auch in Zukunft der Professorenschaft automatisch die Abstimmungsmehrheit zusichern. Das hätte zumindest in Einzellbereichen aufgehoben werden können, doch habe sich die LINKE hier nicht gegen den Koalitionspartner SPD durchsetzen können.

Der Fraktionschef der Sozialdemokraten im Landtag, Klaus Ness, verteidigte nochmals die Rückmeldegebühr für Studenten. Dabei handle es sich um auflaufende Verwaltungskosten, erläuterte er. Vergütet würden aber im Gegenzug auch Vergünstigungen angefangen vom Semesterticket (Freifahrt in ganz Berlin-Brandenburg) bis hin zum vorteilhafteren Kinopreis.

CDU-Landtagsfraktions- und Parteichef Michael Schierack verteidigte die Einschreibegebühr. Sie sei gerechtfertigt, weil der Aufwand für Einschreibungen an Universitäten und Hochschulen erheblich sei und aus dieser Gebühr auch andere Dinge für die Studierenden bezahlt würden. Unter anderem würden studentische Vertretungen aus dieser Quelle finanzielle Mittel in die Hand bekommen. mit dpa

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