Eindeutig und unbegründet

Bundesverfassungsgericht segnet Eurorettungsschirm ESM ab

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Beschwerden zahlreicher Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht hatten kein Erfolg. Rettungsschirm und Fiskalpakt seien rechtmäßig, urteilte Karlsruhe.

Für Deutschlands obersten Richter Andreas Voßkuhle ist das Ergebnis »eindeutig«. So entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe, dass die Klagen gegen den Eurorettungsschirm ESM und den Fiskalpakt »unbegründet« und teilweise sogar unzulässig sind. »Trotz der eingegangen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages hinreichend gewahrt«, verteidigte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Voßkuhle, das Urteil.

Geklagt hatten unterschiedlichste Parteien von der Bundestagsfraktion der LINKEN über den Verein Mehr Demokratie mit mehr als 37 000 Bürgern bis hin zum CSU-Vize Peter Gauweiler. Sie hatten unter anderem geklagt, weil sie durch den Rettungsschirm die Budgetrechte des Bundestages als verletzt ansahen. Denn mit der Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Jahr 2012, mit dem die Euro-Finanzminister im Notfall Krisenstaaten retten wollen, ist die Bundesrep...


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