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Ohne Anspruch auf Mutterschaftsurlaub

Luxemburg. Eine Frau, die ihr Kind von einer Leihmutter austragen lässt, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in einem Urteil klargestellt. Ein Mutterschaftsurlaub setze voraus, »dass die betreffende Arbeitnehmerin schwanger war und entbunden hat«, erklärten die Richter. Sie fügten jedoch hinzu, dass die einzelnen Staaten der Europäischen Uni...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927379.ohne-anspruch-auf-mutterschaftsurlaub.html

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