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Namen sind nicht Schall und Rauch

Polizisten finden sich überwiegend mit der Kennzeichnungspflicht ab

Namensschilder oder eine Rückennummer sind für brandenburgische Polizisten vorgeschrieben. Nur zwei Beamte haben dagegen geklagt.

Die 2011 beschlossene Kennzeichnungspflicht für Polizisten hat sich nach Ansicht von Innenminister Ralf Holzschuher (SPD) bewährt. Sie werde »grundsätzlich von den Polizisten angenommen«, antwortete er auf eine Anfrage der Grünen. Nur zwei Beamte klagten laut Holzschuher dagegen, dass sie nicht von der Kennzeichnungspflicht befreit worden sind. Das Verwaltungsgericht sei noch zu keinem Urteil g...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/927467.namen-sind-nicht-schall-und-rauch.html

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