Ablauf der Befristungsfrist

Zeitverträge in der Wissenschaft: Reicht eine Selbstverpflichtung der Unis aus?

An Hamburgs Hochschulen sollen Doktoranden nicht mehr mit Kurzzeitverträgen abgespeist werden. Mit dieser Selbstverpflichtung will Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft bekämpfen. Ein solcher Schritt ist mehr als überfällig, meint der Hochschulexperte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Andreas Keller, denn bundesweit arbeiten 90 Prozent der Angehörigen des akademischen Mittelbaus auf befristeten Stellen mit oftmals unzureichender Bezahlung. Mit dem stellvertretenden GEW-Vorsitzenden sprach Jürgen Amendt

An deutschen Unis sind prekäre Beschäftigungsbedingungen für das Lehrpersonal unterhalb des Professorenstatus’ eher die Regel als die Ausnahme. Hamburg will damit jetzt Schluss machen. Alle Promotionsstellen sollen grundsätzlich drei Jahre lang laufen - mindestens die Hälfte dieser Zeit müssen die Doktoranden ihrer Dissertation widmen dürfen. Reicht diese Selbstverpflichtung aus, um die Lage der Beschäftigten im sogenannten akademischen Mittelbau zu verbessern?
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass die Hamburger Wissenschaftssenatorin sich mit ihrem Vorhaben, dies gesetzlich zu verankern, auch durchsetzen kann. Eine Selbstverpflichtung der Hochschulen allein reicht nämlich nicht aus. Wir brauchen verbindliche rechtliche Vorgaben: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Ein Problem ist nämlich auch, dass viele Hochschu...


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