Seeräuber soll über die Planke gehen

Klage eines Somaliers gegen seine Abschiebung zurückgewiesen / »Rückführung« zur Zeit ausgeschlossen

  • Angela Dietz, Hamburg
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Ausweisung eines somalischen Piraten für rechtens erklärt. Er war 2012 zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Ein verurteilter somalischer Staatsangehöriger klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die dem Strafurteil folgende Ausweisungsverfügung durch die Ausländerbehörde. »Ich habe damit gerechnet«, kommentiert Anwältin Gabriele Heinecke die Entscheidung des Gerichts. Ihr Mandant war im Strafprozess zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Anwältin will vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil in Berufung gehen.

Das Gesetz sieht für ausländische Straftäter, die zu mindestens drei Jahren Gefängnis verurteilt wurden, die Ausweisung vor. Der heute 30-Jährige war im April 2010 an dem Angriff gegen den Containerfrachter »Taipan«, der unter deutscher Flagge für die Hamburger Reederei Komrowski fuhr, vor der somalischen Küste beteiligt gewesen. 2012 verurteilte das Landgericht Hamburg die zehn Angeklagten im ersten sogenannten Piratenprozess seit 400 Jahren zu zwei bis sieben Jahren Haft. Der Strafprozess war mit mehr als 100 Ve...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.