Bei Aufwendungen für Krankheit oder Pflege vorläufiger Steuerbescheid

Unser Leser Udo R. aus Kremmen hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung im nd-ratgeber vom 5. März 2014 »Fahrtkosten zum Krankenhaus steuerlich geltend machen?« uns folgende ergänzende Information übermittelt und zugleich nachgefragt.

Er schreibt: »Aktuell gibt es beim Bundesfinanzhof einen Musterprozess, in dem zwangsläufige Krankheits- und Pflegekosten voll als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden sollen. Bisher zieht das Finanzamt eine zumutbare Belastung ab und erkennt nur den Rest an. Bis zu einer Entscheidung über dieses Verfahren dürfen die Finanzämter Kosten für Krankheit und Pflege im Steuerbescheid nur vorläufig abrechnen. Das bedeutet für Sie: Tragen Sie alle Kra...


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