Aufrundungen sind nicht gesetzeskonform

Leserfrage zu Mieterhöhungen nach neuem Mietspiegel

Unsere Stadt bekam einen neuen Mietspiegel. Sofort hat mein Vermieter eine Mieterhöhung geschickt, die aber größer als 20 Prozent ist. Wie kann das passieren? Die zuständige Mitarbeiterin des Vermieters sprach von buchhalterische Rundungen, die ich hinnehmen muss. Ist das wirklich so?
Claus F., Cottbus

Nein! Im Gesetz steht nicht, dass im laufenden Mietverhältnis die vereinbarte Miete maximal um 20 Prozent plus Rundungen erhöht werden darf.

Einige Hausverwaltungsprogramme rechnen die alte Grundm...


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