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Wann verwirkt der Anspruch?
Überstunden im Zweifelsfalle detailliert nachweisen
Wer Überstunden geltend machen möchte, muss im Zweifel vortragen können, wann genau und warum sie geleistet wurden. Nach langer Zeit pauschal Überstundenvergütung für die gesamte Zeit zu verlangen, ist nicht möglich.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928039.wann-verwirkt-der-anspruch.html
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