Das neue Flensburger Punktesystem

Was gilt ab 1. Mai 2014 auf deutschen Straßen?

Am 1. Mai 2014 treten die Punktereform und der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Aus dem bisherigen Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg wird das Fahreignungsregister (FAER).

Herzstück der Reform ist das neue Punktesystem. Statt ab 18 Punkten wird der Führerschein künftig bereits ab 8 Punkten entzogen. Im Gegenzug werden Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern mit 1 bis 3 Punkten geahndet.

Punkte gibt es im Wesentlichen nur noch für Verstöße, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Für Verstöße ohne unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit gibt es keine Punkte mehr.

Damit einhergehend werden die Bußgelder teilweise verdoppelt. Die Obergrenze von bisher 35 steigt auf 55 Euro, so dass Bußgelder künftig ab 60 Euro beginnen.

Neu eingeführt werden starre Tilgungsfristen für Punkte, womit jeder Verkehrsverstoß für sich verjährt:

  • 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt,
  • 5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkte,
  • 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten.

Durch die Teilnahme an freiwilligen Fahr...


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