Schönheitschirurg muss ins Gefängnis

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Berlin. Acht Jahre nach dem Tod einer Patientin muss ein Berliner Schönheitschirurg fünfeinhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Haft, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche mit. Die 49-Jährige starb, nachdem 2006 bei einer Bauchstraffung Komplikationen auftraten. Er hatte ohne einen Anästhesisten operiert und die Frau nach einem Herzstillstand erst Stunden später in eine Klinik gebracht. Der Mediziner hatte in drei Prozessen jede Schuld von sich gewiesen. Der BGH verwarf die Revision des Arztes als unbegründet. dpa/nd

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