Baden-Württemberg schafft Sargpflicht ab

Verstorbene Muslime können nun auch in ein Leintuch gehüllt ins Grab gelegt werden

In Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen können Verstorbene bereits ohne Sarg beerdigt werden. Nun gilt das auch für Baden-Württemberg.

Stuttgart. Baden-Württemberg hat die Sargpflicht für Muslime auf Friedhöfen abgeschafft. Statt in einem Sarg können Verstorbene dann aus religiösen Gründen in ein Leintuch gehüllt ins Grab gelegt werden, heißt es in dem »Gesetz zur Anpassung des Bestattungsrechts«, das in dieser Woche vom Landtag in Baden-Württemberg beschlossen wurde.

Neu ist auch, dass zwischen Tod und Bestattung nicht mehr 48 Stunden liegen müssen, sondern schon am Tag nach dem Tod bestattet werden kann - aus religiösen Gründen auch sonntags. Allerdings muss der Scheintod durch einen Arzt ausgeschlossen sein und dem Standesamt alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Auf dem Weg bis zum Grab muss die Leiche aber aus hygienischen Gründen in einem Sarg transportiert werden, da Körperflüssigkeiten austreten können. Eine Bestattung in Leintüchern halten Experten für unbedenklich. Bei Infektionsgefahr könne jedoch in Einzelfällen ein Sarg ang...


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