Kindergeld ab 18 nur für Ausbildungswillige
Cottbus. Für volljährige Kinder haben Eltern nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sich der Nachwuchs in Ausbildung befindet oder intensiv um eine Ausbildung bemüht. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Eltern hatten geklagt, weil die Familienkasse für mehrere Jahre mehrere tausend Euro Kindergeld zurückforderte. Doch nach Ansicht des Gerichts hatte sich das Kind zu wenig um einen Ausbildungsplatz bemüht. Eine Bewerbung pro Monat reiche nicht aus, hieß es. dpa/nd
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