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Bauherr darf übliche Qualitätsstandard erwarten
Hausbau
Wer eine Baufirma beauftragt, sollte auf eine möglichst genaue Baubeschreibung achten. Allerdings kann sie in der Regel nicht alle Details der Bauausführung enthalten. Maßgeblich ist auch der vereinbarte Qualitätsstandard.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928783.bauherr-darf-uebliche-qualitaetsstandard-erwarten.html
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