Scheinsieg für die Inhalte-Industrie

Alexander Sander über das Urteil des obersten EU-Gerichts, das Netzsperren erlaubt, und das unzeitgemäße 
Vorgehen von Urheberrechtsinhabern mit Online-Angeboten

Das Sperren von Websites ist weitgehend nutzlos. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde es in der vergangenen Woche dennoch höchstrichterlich legalisiert. Dabei führen Netzsperren für urheberrechtlich geschütztes Material lediglich dazu, den Inhalt vor den Nutzerinnen und Nutzern zu verstecken. Er bleibt nach wie vor im Netz, die Sperrung kann mit nur wenigen Klicks umgangen werden. Gleichwohl wird mit Netzsperren der Grundstein für eine Zensurinfrastruktur im Netz gelegt. Was heute für Urheberrechtsverletzungen gilt, könnte morgen bei politisch oder anderweitig unliebsamen Inhalten Anwendung finden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und jenes auf Informationsfreiheit könnten dabei auf der Strecke bleiben, auch wenn der EuGH vorgibt, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen kommen darf.

Die Inhalte-Industrie feiert das Urteil vor dem Hintergrund ihrer jahrelangen massiven Lobbybemühungen ...


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