Proteste unter Beobachtung

Wer in Niedersachsen eine Demonstration anmeldet, wird dem Verfassungsschutz gemeldet

  • Reimar Paul, Göttingen
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Gerade einmal eine Stunde braucht die niedersächsische Polizei, um dem Verfassungsschutz nach Ende einer Demonstration einen Verlaufsbericht zu übermitteln.

Seit Beginn der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima vor gut drei Jahren versammeln sich an jedem ersten Montag im Monat Göttinger Umweltschützer zu einer Mahnwache auf dem Marktplatz. Auch am 5. September 2011 sind dort mehrere Dutzend Menschen. Während einer Schweigeminute gedenken sie der Opfer. Ein Göttinger Professor berichtet über mögliche gesundheitliche Folgen des Unfalls, ein zweiter warnt vor der Einlagerung von Atommüll in Gorleben, andere Teilnehmer der Mahnwache kündigen weitere Protestaktionen an.

Gut eine Stunde nach dem Ende der Veranstaltung hat die Göttinger Polizeiinspektion bereits einen »Verlaufsbericht« angefertigt und an diverse Dienststellen gemailt. Ein Adressat ist »hannover im abt 5«, die Abteilung 5 des niedersächsischen Innenministeriums, also das Landesamt für Verfassungsschutz. Auf drei Druckseiten hat die Polizei den Ablauf der Mahnwache minutiös protokolliert: »18.12 Uhr. Ein Traktor mit An...


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