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Besonders schwere Beeinträchtigung der Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof folgt in seiner Argumentation der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts

Der Europäische Gerichtshof hat die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen. Die Politik hält jedoch an ihr fest und will nun »eine rechtskonforme Regelung« finden.

Wer telefoniert wann mit wem, wo und wie lange? Metadaten werden diese Informationen genannt. Sie fallen bei Telefonaten an wie auch bei E-Mails, SMS und Datenverbindungen. Diese Daten sollen Telekommunikationsanbieter von jedem Bürger ohne Anlass speichern. Für den Fall, dass Ermittlungsbehörden darauf zugreifen wollen, also auf Vorrat. Die Befürworter, vornehmlich konservative Politiker und V...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929589.besonders-schwere-beeintraechtigung-der-grundrechte.html

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