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Arbeitsagentur rügt Urteil zu Lohndumping
Senftenberg. Die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Cottbus zu Lohndumping stößt auf Kritik bei der Bundesagentur für Arbeit. »Diese Rechtsauffassung ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar«, sagte der Chef der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Dieter Wagon, am Donnerstag. Das Urteil entwerte nicht nur die Leistungen arbeitender Menschen, es sei auch für andere Arbeitgeber Anreiz zum Lohndumping. Ähnlich äußerte sich Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD). Lohndumping dürfe nicht salonfähig werden, warnte Baaske.
Das Arbeitsgericht Cottbus hatte am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz wegen angeblicher Ausbeutung abgewiesen, obwohl ein Rechtsanwalt zwei Bürokräften nur 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro pro Stunde gezahlt hatte.
Solche Löhne seien zwar sittenwidrig, urteilte die 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt. Die Anstellung der beiden Erwerbslosen sei eher eine »Gefälligkeit« gewesen, damit die Beschäftigten wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen können. Die beiden Beschäftigten kamen nur über die Runden, weil sie zusätzlich zu ihrem Lohn Aufstockerleistungen vom Staat erhielten. Das Jobcenter wollte von dem Anwalt daher Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben - ohne Erfolg.
Die zwei Bürokräfte seien doch erst wegen der »sittenwidrig niedrigen Bezahlung« auf die zusätzliche Zahlung von Grundsicherung durch das Jobcenter angewiesen gewesen, rügte Regionaldirektionschef Wagon. Er bekräftigte, dass das Jobcenter gegen das Urteil in Berufung gehen werde. Nächste Instanz wäre das Landesarbeitsgericht. »Geschäftsmodellen einzelner Arbeitgeber, sittenwidrige Löhne zu zahlen und sich durch den Steuerzahler zu subventionieren, muss begegnet werden«, erklärte Wagon.
1,54 Euro als Stundenlohn rechtlich zu akzeptieren, erzeuge »nur Kopfschütteln«, meinte Sozialminister Baaske. Aber der künftige Mindestlohn von 8,50 Euro werde »solchem Gebaren einen Riegel vorschieben«. Die Bundesregierung plant ab 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn. Es soll allerdings Ausnahmen geben, unter anderem für Langzeitarbeitslose. dpa/nd
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