Sie müssen nicht unbedingt vor Gericht aussagen
Bundesverfassungsgericht forderte mehr Rücksichtnahme gegenüber Gewaltopfern
Vergewaltigte Frauen müssen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in jedem Fall vor Gericht aussagen.
Droht ihnen bei einer Zeugenvernehmung im Gerichtssaal eine erneute Traumatisierung, muss ihr Wunsch nach einer Videobefragung in einem anderen Saal genau geprüft werden. Andernfalls könne das Grundrecht der Zeugin auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss Anfang März 2014 (Az. 2 BvR 261/14).
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Strafverfahren gegen einen Kaufmann vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor, zwischen August 2007 und M...
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