Illegale Webseiten dürfen gesperrt werden

Aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Internetanbieter können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27. März 2014 verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Die Sperrmaßnahmen müssen nach europäischem Recht jedoch ausgewogen sein. Nutzer können solche Blockaden aber leicht umgehen. Dazu Fragen & Antworten.

Welche Webseiten dürfen gesperrt werden?

Es handelt sich um Webseiten mit illegalen Kopien von Filmen, Musik oder Literatur. Das EuGH-Urteil betrifft Webangebote, auf denen urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Bücher verbreitet werden. In dem vor dem EuGH in Luxemburg verhandelten Fall ging es um die Website kino.to, über die Nutzer Filme im Netz schauen konnten. Kino.to ist inzwischen offline. Das Urteil betrifft aber ähnliche Angebote von illegalen Streamingdiensten oder Download-Portalen.

Warum sollte kino.to blockiert werden?

Der Constantin Filmverleih und die Produktionsgesellschaft Wega verlangten die Blockade, weil sie ihre Rechte verletzt sahen. Sie fürchteten um Einnahmen an den Kinokassen. Oft waren illegale Kopien schon online, während der Film noch im Kino lief.

Wer entscheidet, welche Seiten gesperrt werden?

Ein Gericht muss eine Netzsperre anordnen. Ein Rechteinhaber kann vor Ger...


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