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Klausel im Saarland verfassungskonform
Saarbrücken. Die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen im Saarland bleibt verfassungskonform. Der Verfassungsgerichtshof des kleinsten deutschen Flächenlandes verwarf jetzt eine Organklage der Nazipartei NPD, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem lehnten die Richter eine sofortige Änderung des Auszählverfahrens nach D'Hondt ab, bei dem größere Parteien bevorzugt werden. dpa/nd
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