Entscheidung zur Zukunft von Tagebau

Landesregierung will Welzow-Süd weiterführen

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Cottbus. In Brandenburg rückt die Entscheidung über die Erweiterung des Braunkohletagebaus näher. Die Landesregierung werde in der kommenden Woche mit dem Energiekonzern Vattenfall eine Vereinbarung zur »künftigen Weiterführung« des Tagebaus Welzow-Süd unterzeichnen, teilte das Infrastrukturministerium mit. Es gehe um die sozialverträgliche Umsetzung der Erweiterung, hieß es. Dies betreffe vor allem die »unvermeidbaren Umsiedlungen« der Menschen in den umliegenden Dörfern. Braunkohle-Gegner reagierten mit Empörung auf die Ankündigung.

Das rot-rote Landeskabinett will bis zur Sommerpause über die Zukunft des Tagebaus Welzow-Süd entscheiden. Am 28. April tagt zum voraussichtlich letzten Mal der Braunkohle-Ausschuss, in dem Befürworter und Gegner ihre Meinung zur Tagebauplanung äußern können.

Die Organisation Greenpeace warf der Landesregierung vor, sie wolle mit der Vereinbarung mit Vattenfall vorzeitig Fakten schaffen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren sei eine »Farce«, alle Bedenken von Kritikern seien »weggebügelt« worden, sagte Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. Doch Umsiedlungen könnten nur sozialverträglich sein, wenn sämtliche Betroffene sich freiwillig dazu bereit erklärten, sagte Peters. Im Welzower Ortsteil Proschim, der mitten im künftigen Abbaugebiet liegen würde, seien alle gegen Vattenfall.

Kritik kam auch von den Grünen. »Die Landesregierung hat nie definiert, was für sie sozialverträglich ist - etwa was die gesundheitlichen Auswirkungen von Umsiedlungen betrifft«, sagte Grünen-Bergbauexpertin Sabine Niels. Über die Existenzsicherung von Betrieben und Familien müsse das Land mit den betroffenen Unternehmen, nicht mit einem Bergbaukonzern reden.

Das Infrastrukturministerium wies die Kritik zurück. Die Vereinbarung mit Vattenfall greife dem laufenden Braunkohle-Planverfahren keineswegs vor, sondern habe nur einen »flankierenden« Charakter. Sollte es eine Entscheidung gegen die Erweiterung des Tagebaus Welzow-Süd geben, sei die Vereinbarung »null und nichtig«. dpa/nd

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