Kein Einblick in die Erfassung der Arbeitszeit

Bundesverwaltungsgericht

Die Personalvertretung einer Arbeitsagentur hat kein Recht auf ständige Einsicht in namentlich gekennzeichnete Daten der Arbeitszeiterfassung.

Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 19. März 2014 (Az. BVerwG 6 P 1.13). Es wies damit eine Beschwerde des Personalrates einer Arbeitsagentur in Duisburg zurück.

In der Arbeitsagentur in Duisburg wird die Arbeitszeit der Beschäftigten mittels elektron...


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