Abgewiesen - falsche Vorwürfe

Unterhaltsklage einer geschiedenen Frau

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Unterhaltsklage einer geschiedenen Frau abgewiesen, die ihren Ex-Mann mehrfach zu unrecht des Kindesmissbrauchs beschuldigt hat.

Der Unterhaltsanspruch könne verfallen, wenn die über Jahre wiederholten Vorwürfe dazu dienten, die familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz des geschiedenen Partner zu zerstören, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 UF 105/13).

Die Eheleute aus Dorsten und Essen leben seit 1999 getrennt, seit 2002 sind sie rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsverfahren behauptete die Frau, der Mann habe eines der vier gemeinsamen Kinder sexuell missbraucht. Nach einem Sach...


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